Die Sozialhilfeverwaltung (Bezirke) oder die Jugendhilfe (Jugendämter) übernehmen im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für das Internat.
Der Kostenträger erhebt von den Sorgeberechtigten einen Beitrag in Höhe der häuslichen Ersparnis. Dieser richtet sich danach, wie viel Sie als Sorgeberechtigte*r verdienen.